Mit der DHfPG Studioerfolg sichern!

Erweitern Sie Ihre Kompetenzen im rehabilitativen Training und der Prävention

Mit B. A. Sport- und Bewegungstherapie neue Zielgruppen erschließen

Regelmäßiges Training fördert die Gesundheit und schützt vor der Entstehung vieler Erkrankungen. Ebenso lassen sich bestehende Erkrankungen und gesundheitliche Beschwerden verbessern.

Hierfür werden Fachkräfte benötigt, die spezifische Bewegungsangebote bzw. individualisierte Trainingskonzepte bei orthopädischen, internistischen und neurologischen Gesundheitsproblemen entwickeln und umsetzen können. Das Studium Sport- und Bewegungstherapie bietet den Unternehmen der Fitness- und Gesundheitsbranche die Möglichkeit, das eigene Personal hierzu akademisch zu qualifizieren.

Mit Absolventen des neuen dualen B. A.-Studiengangs Sport- und Bewegungstherapie bietet sich für Fitness- und Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit, den eigenen Kompetenzbereich zu erweitern, das Leistungsportfolio um abrechnungsfähige Leistungen in Prävention und Rehabilitationssport zu ergänzen und neue Zielgruppen zu erschließen.

Attraktivität des Studioangebots steigern

Bieten Sie in Ihrem Studio gemeinsam mit Sport- und Bewegungstherapeuten gezielt Präventionskurse nach § 20 SGB V, Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX sowie weitere Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an. Damit machen Sie neue Zielgruppen auf sich aufmerksam und sichern sich zusätzliche Einnahmen. Denn Sport- und Bewegungstherapeuten sind in der Lage, …

Tipp: Auch ohne Abitur können „beruflich besonders qualifizierte Personen“ ein Studium an der DHfPG beginnen. Weitere Infos unter Tel.: +49 681 6855 580

Welche Aufgaben Studierende übernehmen können

Das duale Studiensystem sichert geringe Abwesenheitszeiten der Studierenden, wodurch diese von Beginn an den Studiobetrieb aktiv mitgestalten und wichtige Aufgaben übernehmen können u. a.:

Abrechnungsfähige Lizenzen und Zertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut/-in DVGS“ nach dem Studium erwerben

Nach Abschluss des Studiums können die Absolventen abrechnungsfähige Lizenzen sowie zertifizierte Präventionskonzepte des DVGS erwerben.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich die Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapie DVGS“ in den Indikationsbereichen Internistische Erkrankungen, Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie und Neurologie anerkennen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer mindestens sechsmonatigen Tätigkeit in einer rehabilitativen Einrichtung. Sofern die duale Ausbildung in einer Fitness- und Gesundheitseinrichtung absolviert wurde, kann diese Tätigkeit auch im Anschluss an das Studium nachgewiesen werden

Das duale Bachelor-Studium an der DHfPG

Wir haben deine Nachricht erhalten!

Vielen Dank

Wir melden uns so bald wie möglich bei dir!